Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse.
Der Begriff „Gefahrenanalyse“ wurde aus Internationalisierungsgründen in der aktuellen Fassung der Maschinenrichtlinie durch den Begriff „Risikobeurteilung“ ersetzt. Auch in der Grundnorm EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen) findet der Terminus „Gefahrenanalyse“ keine Verwendung mehr.
Die Norm EN ISO 12100 (A-Norm) legt einen Leitfaden und Leitsätze zu dieser Risikobeurteilung fest.
Inhaltlich handelt es sich um ein iteratives Verfahren zur Risikominderung bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. (3 Stufen Verfahren). Die Grundlage hierfür ist die Maschinenrichtlinie.
Ziel ist immer die Risikominderung, was so viel bedeutet, dass man die vorhandenen Risiken soweit reduziert, bis lediglich ein tolerierbares Restrisiko bleibt.
Hier der Risikograph der EN13849-1, hier geht es um den PL von den Buchstaben a-e, der Gegenspieler ist die EN 62061 sie spricht von einem SIL 1-3.
Kochrezept:
Bestimmung der Grenzen der Maschine oder Anlage
Identifizierung der Gefährdungen / Risiken
Risikoabschätzung
Risikobewertung
Risikominderung
Restrisiko akzeptabel?
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Gefährdungen.
Hierum kümmert sich laut BetrSichV §3 der Herr Betreiber. Extra Thema!
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