Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Fall entschieden, dass harmonisierte technische Normen Teil des EU-Rechts sind und deshalb frei und kostenlos zugänglich sein müssen.
Das Urteil
Die Normen für Spielzeugsicherheit sind ein Teil des Unionsrechts, entschieden die Europarichter. Und weil dies so sei, hätten Bürger nach Art. 2 der Verordnung einen Anspruch auf freien Zugang zu ihnen. Die EU-Bürger sollten die wichtigen Normen kennen, um über ihre Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. Auch können sie so überprüfen, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung den Anforderungen entspricht.
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