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AutorenbildAxel Ulrich

Sind Normen bald kostenlos?

Aktualisiert: 4. Jan.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Fall entschieden, dass harmonisierte technische Normen Teil des EU-Rechts sind und deshalb frei und kostenlos zugänglich sein müssen.


Fall: „Im vorliegenden Fall ging es darum, ob technische Spezifikationen, die von einer europäischen Normungsorganisation für die EU-Kommission erstellt wurden und die Sicherheit von Spielzeug betreffen, frei und kostenlos zugänglich sein müssen“.


Der EuGH entschied, dass harmonisierte technische Normen, die europaweit Standards für Produkte festlegen und amtlich veröffentlicht werden, Bestandteil des EU-Rechts sind und damit frei und kostenlos verfügbar sein müssen.

Aufbau der Normengremien

Das Urteil

Die Normen für Spielzeugsicherheit sind ein Teil des Unionsrechts, entschieden die Europarichter. Und weil dies so sei, hätten Bürger nach Art. 2 der Verordnung einen Anspruch auf freien Zugang zu ihnen. Die EU-Bürger sollten die wichtigen Normen kennen, um über ihre Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. Auch können sie so überprüfen, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung den Anforderungen entspricht.

 

Auf einen Blick:

  • Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass europäisch harmonisierte Normen (EN) kostenlos zugänglich sein müssen.

  • Unternehmen können nun über eine EU-Website kostenlose Einsicht in EN-Normen beantragen.

  • Für DIN-Normen ändert sich aktuell nichts. Aber wie lange noch?


Zum Urteil:


Weiteres dazu in unserem Newsletter


Update:

Bisher gibt es hierzu eine Plattform, wo die Normen eingestellt sind (bisher leider nur (3 Stück)


Registrierung für Dokumente bei der EU

Registrierung für Dokumente beim DIN


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