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Beratung zur CE-Kennzeichnung

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CE-Kennzeichnung VS schwarze Magie?

 

Besser gesagt - der Hersteller hat sich eine oder mehrere Richtlinien gehalten und darf dann, das CE Kennzeichen anbringen.

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Viele europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte mit der CE-Kennzeichnung (auch fälschlicherweise "CE-Prüfzeichen" genannt) versehen werden müssen. Wer eine CE-Kennzeichnung an einem Produkt anbringt, erklärt hiermit gegenüber den Behörden, dass das Produkt

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  • allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht und

  • den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.

  • ...

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CE-Kennzeichnung, Schulung, Beratung, Unterstützung.

Wer ist für das Anbringen der CE-Kennzeichnung zuständig?

Zunächst einmal gilt: Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen des CE-Zeichens verantwortlich.

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Dazu beachtet er sogenannte Richtlinien der EU z.B.

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  • 2014/68/EU Druckgeräte     

  • 2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

  • 2014/30/EU Elektromagnetische Verträglichkeit

  • 2006/42/EG Maschinen => MVO

  • 2009/48/EG Sicherheit von Spielzeug

  • usw.

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https://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/

Hilfreich ist auch der sogenannte Blue Guide.

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CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen

Die CE-Kennzeichnung sollte nicht verwechselt werden mit einem Zeichen wie dem GS-Zeichen. Bei der CE-Kennzeichnung  prüft der Hersteller i.d.R. selber. Beim GS-Zeichen Prüfen externe Stellen und erfolgt außerdem eine Überwachung der Fertigung.

Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung müssen vom Hersteller erbracht werden. Dazu gibt es einen Ablauf an Prozessen die der Hersteller durchlaufen muss. z.B. die Risikobeurteilung.

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Konformitätserklärung

Wer Produkte im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine EG-/EU-Konformitätserklärung abgeben, sofern sein Produkt unter eine entsprechende Richtlinie (z.B. Maschinenrichtlinie) fällt.

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Inhalt der EG-Konformitätserklärung

Der Inhalt der EG-Konformitätserklärung ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie entsprechend den jeweiligen Produkten festgelegt. Gelten für ein Produkt mehrere Richtlinien, kann der Hersteller in der Regel sämtliche Konformitätserklärungen in einem einzigen Dokument zusammenfassen.

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