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Schulung (Beispiel)
 
Umbau von Maschinen und Anlagen.

Mal eben Maschinen umbauen, sie an den Stand der Technik anpassen, mit leistungsfähigen Antrieben, Zusatzeinrichtungen oder neuer Steuerungssoftware ausstatten, das ist in Produktionsbetrieben üblich.

 

Unter „Umbau“ versteht man das Verändern einer Maschine oder Anlage, sofern es sich um keinen Austausch oder ein Nachrüsten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B.: ASchG, AM-VO, Inverkehrbringer - Vorschriften, wesentliche Veränderungen, etc.) handelt.

Vielen Verantwortlichen ist dabei nicht bewusst, dass nach dem Umbau einer Maschine eine erneute Prüfung der Konformität nach EU-Recht erforderlich sein kann.

 

Dass die Zeit fehlte, sich damit zu beschäftigen, ist aber keine Entschuldigung. Denn hier geht es um Konformität mit dem EU-Recht, die mit dem CE-Zeichen bescheinigt wird.

 

Damit geht es letztendlich um Haftungsfragen, für Vorgesetzte, Betriebsleiter, Instandhalter, …

dies können entsprechende der Strafgesetzgebung zu Verantwortung gezogen werden.

 

Eine Geldstrafe nach einer Kontrolle durch die Marktaufsicht ist da noch das kleinere Übel.

Wir helfen Ihnen rechtssicher zu entscheiden.

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