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Sean Michaels
12. Juni 2020
Diese Technische Regel konkretisiert die Anforderungen an die Befähigung einer zur Prü-
fung befähigten Person entsprechend § 2 Absatz 6 BetrSichV
Text kann angepasst oder gekürzt sein.
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Des Weiteren haben wir auch schon in den Jahren davor, bei der xxx Oldenburg, der xxx-Akademie und der xxx-Akademie an diversen Seminaren mit dem Schwerpunkt Prüfen/Messen gemäß DGUV-3, DIN EN 60204-1, DIN EN 61439 und DIN EN 50191 teilgenommen. Außerdem wurde ich bei der xxx zum Sicherheitsbeauftragten ausgebildet und bin in dieser Funktion auch im Betrieb tätig.
Durch Kontakt mit Lieferanten und Kunden haben wir auch immer wieder in Verbindung mit unseren Anlagen fremdgefertigte Schaltanlagen geprüft. Dabei kam öfter die Frage auf, ob es nicht auch möglich wäre, Schaltschränke unserer Lieferanten und Kunden zu Prüfen. Das einzige Problem was ich nun sehe, wir haben beide keinen Meisterbrief. Und bevor ich jetzt "blind" loslege und versuche einen Versicherer zu finden, der das Ganze mit macht, wollte ich mir mal Ihre Meinung dazu anhören.
Im EP-Magazin (s. Anhang) habe ich einen Artikel dazu gefunden, nach dem unserer Idee meiner Meinung nach nichts entgegen spricht. Die Behebung von Mängeln wird auch jetzt schon bei fremdgefertigten Anlagen durch den montierenden Betrieb behoben, da die Prüfung zum größten Teil in bestehenden E-Werkstätten, auf temporär eingerichteten Prüfplätzen, durchgeführt wird.
Im xxx-Magazin (s. Anhang) habe ich einen Artikel dazu gefunden, nach dem unserer Idee meiner Meinung nach nichts entgegen spricht. Die Behebung von Mängeln wird auch jetzt schon bei fremdgefertigten Anlagen durch den montierenden Betrieb behoben, da die Prüfung zum größten Teil in bestehenden E-Werkstätten, auf temporär eingerichteten Prüfplätzen, durchgeführt wird.