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FAQ (häufige Fragen)

Öffentlich·1 Mitglied

FAQ und Wissensbereich

Es gibt einen neuen FAQ und Wissensbereich auf unserer Seite!

 

Einfach mal reinschauen.


Hier könnt Ihr euch Informieren und mitdiskutieren, dazu müsst Ihr euch vorher Registrieren und die Regeln im Forum akzeptieren.

 

Schön wäre, wenn Ihr oben rechts bei Google eine Rezession schreiben würdet.


3 Ansichten

Elektrische Produkte.

Grundlagen zu ihrer Beschaffenheit und zur sicheren Benutzung von Produkten.


Produkte nach der europäischen Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU- NS-RL) bzw. der Niederspannungsverordnung (1. ProdSV) als deren nationaler Umsetzung unterliegen.

Elektrische Produkte nach NS-RL sind, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie dienen: Z. B. zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen; oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen im Spannungsbereich der Niederspannung. D.h. bis 1000 V AC und 1500V DC.

Z. B. Elektrische Anlagen (Zusammenbau von elektrischen Komponenten) oder der Fernmelde- und Informationstechnik. (Media Markt 😊)


Elektrische Produkte können Produkte im Sinne des ProdSG Produktsicherheitsgesetzes sowie Arbeitsmittel in Sinne der BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung sein.

Alle diese Produkte können haben i. d. R. elektrischen Gefährdung! Die Sicherheit von diesen Produkten ist abhängig von der Benutzung und Erhaltung im ordnungsgemäßen Zustand.


8 Ansichten

"Risikobeurteilung" für Maschinen aber wie?

Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse.


Der Begriff „Gefahrenanalyse“ wurde aus Internationalisierungsgründen in der aktuellen Fassung der Maschinenrichtlinie durch den Begriff „Risikobeurteilung“ ersetzt. Auch in der Grundnorm EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen) findet der Terminus „Gefahrenanalyse“ keine Verwendung mehr.


Die Norm EN ISO 12100 (A-Norm) legt einen Leitfaden und Leitsätze zu dieser Risikobeurteilung fest.


Inhaltlich handelt es sich um ein iteratives Verfahren zur Risikominderung bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. (3 Stufen Verfahren). Die Grundlage hierfür ist die Maschinenrichtlinie.

Ziel ist immer die Risikominderung, was so viel bedeutet, dass man die vorhandenen Risiken soweit reduziert, bis lediglich ein tolerierbares Restrisiko bleibt.



9 Ansichten
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