Der Hersteller einer Maschine muss Gefährdungen bereits vor Beginn der Konstruktion ermitteln, einschätzen und bewerten. Dies fordert schon die Maschinenrichtlinie.
Die Norm EN ISO 12100 legt Verfahren und Leitsätze zu dieser Risikobeurteilung fest. Mit diesem Vorgehen erfüllt der Hersteller seine Verpflichtungen aus Maschinenrichtlinie und des Produkt Sicherheitsgesetz und der damit verbundenen Maschinenverordnung.
Nachdem im ersten Teil dieser Serie die Rechtsgrundlagen geklärt und die Rolle von Normen und normierten Begriffen bei der Risikobeurteilung erläutert wurde, geht es im Folgenden um die Durchführung der Risikobeurteilung für eine Maschine.
Durch eine gut durchgeführte Risikominderung lassen sich vielen Kosten reduzieren. Hier ist
erstens Geld gespart und
zweitens ein Gewinn an Funktionalität
heraus zu holen.
Viele weitere Gründe, wie eine modulare Sicherheitstechnik bringen weitere Kostenreduzierungen.
Wir zeigen Ihnen für Ihr Unternehmen den richten Weg und helfen Ihren Mitarbeiter dies umzusetzen.
Bei der Erstellung der Risikobeurteilung, Interne Fertigungskontrolle, Funktionale Sicherheit, Dokumentation und Betriebsanleitung unterstützen wir Sie. Dazu gehört auch die Auswahl der EN-Normen, die von der EU als CE konform „Stand der Technik“ gelistet sind.
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