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Was ist beim Umbau von Maschinen zu beachten?

Viele Betriebe, die Maschinen im Einsatz haben, mĂŒssen Änderungen bzw. Umbauten an Maschinen und Anlagen durchfĂŒhren.


 Oftmals werden diese VerĂ€nderungen und Umbauten von der Instandhaltungs-abteilung durchgefĂŒhrt. Die praktischen Kenntnisse, wie ein Umbau im Konkreten zu erfolgen hat, sind vorhanden, aber es mangelt oftmals daran, dass dieser Umbau nicht im Sinne der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.


Aber wie macht man den Umbau rechtssicher?

1. Frage: Liegt ĂŒberhaupt ein Umbau vor oder liegt hier nur eine Reparatur und einen Austausch vor?

2. Frage: Liegt ein Umbau vor, dann ist die Frage handelt es sich hier um eine „wesentliche VerĂ€nderung“?



Ein „wesentliche VerĂ€nderung“ hat zur Folge, dass ein Inverkehrbringen nach M-RL 2006/42/EG vorliegt und die Vorgehensweise als Hersteller einzuhalten ist.

Handelt es sich nicht um eine „wesentliche VerĂ€nderung“


Handelt es sich nicht um eine „wesentliche VerĂ€nderung“ so ist der Prozess viel einfacher.


Die Frage, ob nun ein “wesentlicher“ Umbau vorliegt oder nicht, wird im „Interpretationspapier BMAS“ (fĂŒr uns in Deutschland) erlĂ€utert.



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