Viele Betriebe, die Maschinen im Einsatz haben, müssen Änderungen bzw. Umbauten an Maschinen und Anlagen durchführen.
Oftmals werden diese Veränderungen und Umbauten von der Instandhaltungs-abteilung durchgeführt. Die praktischen Kenntnisse, wie ein Umbau im Konkreten zu erfolgen hat, sind vorhanden, aber es mangelt oftmals daran, dass dieser Umbau nicht im Sinne der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Aber wie macht man den Umbau rechtssicher?
1. Frage: Liegt überhaupt ein Umbau vor oder liegt hier nur eine Reparatur und einen Austausch vor?
2. Frage: Liegt ein Umbau vor, dann ist die Frage handelt es sich hier um eine „wesentliche Veränderung“?
Ein „wesentliche Veränderung“ hat zur Folge, dass ein Inverkehrbringen nach M-RL 2006/42/EG vorliegt und die Vorgehensweise als Hersteller einzuhalten ist.
Handelt es sich nicht um eine „wesentliche Veränderung“
Handelt es sich nicht um eine „wesentliche Veränderung“ so ist der Prozess viel einfacher.
Die Frage, ob nun ein “wesentlicher“ Umbau vorliegt oder nicht, wird im „Interpretationspapier BMAS“ (für uns in Deutschland) erläutert.
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