Viele Betriebe, die Maschinen im Einsatz haben, mĂŒssen Ănderungen bzw. Umbauten an Maschinen und Anlagen durchfĂŒhren.
 Oftmals werden diese VerĂ€nderungen und Umbauten von der Instandhaltungs-abteilung durchgefĂŒhrt. Die praktischen Kenntnisse, wie ein Umbau im Konkreten zu erfolgen hat, sind vorhanden, aber es mangelt oftmals daran, dass dieser Umbau nicht im Sinne der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Aber wie macht man den Umbau rechtssicher?
1. Frage: Liegt ĂŒberhaupt ein Umbau vor oder liegt hier nur eine Reparatur und einen Austausch vor?
2. Frage: Liegt ein Umbau vor, dann ist die Frage handelt es sich hier um eine âwesentliche VerĂ€nderungâ?
Ein âwesentliche VerĂ€nderungâ hat zur Folge, dass ein Inverkehrbringen nach M-RL 2006/42/EG vorliegt und die Vorgehensweise als Hersteller einzuhalten ist.
Handelt es sich nicht um eine âwesentliche VerĂ€nderungâ
Handelt es sich nicht um eine âwesentliche VerĂ€nderungâ so ist der Prozess viel einfacher.
Die Frage, ob nun ein âwesentlicherâ Umbau vorliegt oder nicht, wird im âInterpretationspapier BMASâ (fĂŒr uns in Deutschland) erlĂ€utert.
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