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V20250623
Forumbeiträge
Axel Ulrich
05. Juni 2025
In Neue Normen
Zur neue Norm DIN EN ISO 13849-1 „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen“
Ist ein neuer Report erschienen.
Die Norm macht Vorgaben für die Gestaltung von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen.
Dieser Report ist eine Aktualisierung des gleichnamigen IFA Reports 2/2017. Er stellt die wesentlichen Inhalte der Norm in ihrer nunmehr vierten Ausgabe von 2023 vor und erläutert deren Anwendung an zahlreichen Beispielen.
https://publikationen.dguv.de/forschung/ifa/ifa-report/5091/ifa-report-1/2025-funktionale-sicherheit-von-maschinensteuerungen-anwendung-der-din-en-iso-13849
Viel Spaß beim Lesen 🙋🏻♂️
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Axel Ulrich
09. Feb. 2025
In Richtlinien der EU
Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden in der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gestellt. Dadurch wird vor allem der freie Handel von Maschinen ermöglicht. Die Richtlinie betrifft sowohl Hersteller als auch Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen.
Sie als Hersteller müssen Sie:
• Sicherstellen, dass ihre Maschinen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht - siehe Anhang 1
• Sie müssen sie eine Risikobeurteilung durchführen.
• Sie müssen technische Unterlagen erstellen
• Sie müssen eine Betriebsanleitung schreiben
• Sie müssen eine Konformitätserklärung ausstellen
Wir empfehlen Checklisten zum
· Anhang 1 MRL
· Prüfungen zur Inbetriebnahme
· Prüfungen der E-Technik
· Validierungsplan
· Checklisten T008-x der BGen
Viele Checklisten finden Sie auch unter https://www.u-tec-consult.com/download-links
Benötigen Sie Hilfe? Dann melden Sie sich bitte. 😀
https://www.u-tec-consult.com/kontakt
https://www.u-tec-consult.com/schulung-risikobeurteilung-ns
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Axel Ulrich
09. Feb. 2025
In Richtlinien der EU
Die EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 ist Ende Juni 2023 verabschiedet worden und löst damit die Maschinenrichtlinie (MRL) ab. Einer der Auslöser für die Neufassung war, dass die industrielle Produktion zunehmend vernetzt ist – und damit auch die Cybersicherheit eine wichtige Rolle bei der Frage der Maschinensicherheit spielt, Safety und Security gehören zusammen.
Die Maschinenverordnung berücksichtigt Aspekte in Bezug auf neue digitale Technologien (insb. Cybersicherheit, maschinelles Lernen und autonome Maschinen), welche in der Maschinenrichtlinie noch nicht behandelt wurden.
Zudem sollen durch die Maschinenverordnung die Rechtsvorschriften für Maschinen an das Rahmenregelwerk „New Legislative Framework“ NLF angepasst werden. Dies beinhaltet beispielsweise einheitliche Begriffsbestimmungen sowie den Wegfall von Doppelregelungen.
https://www.u-tec-consult.com/aktuelle-schulungen
Wir bieten Beratungen und Schulungen zum Thema an.
Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird ab dem 20. Januar 2027 in Kraft treten und die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Diese Verordnung beinhaltet wichtige Änderungen, insbesondere im Hinblick auf digitale Technologien und Cybersecurity.
https://www.u-tec-consult.com/aktuelle-schulungen
Weiter lesen https://www.u-tec-consult.com/aktuelles
Seien Sie gerüstet und Informieren Sie sich rechtzeitig, denn Sie müssen in Kürze Ihre Konstruktionen und Dokumentation evtl. umstellen.🙂
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Axel Ulrich
24. Feb. 2024
In FAQ (häufige Fragen)
Es gibt einen neuen FAQ und Wissensbereich auf unserer Seite!
Einfach mal reinschauen.
Hier könnt Ihr euch Informieren und mitdiskutieren, dazu müsst Ihr euch vorher Registrieren und die Regeln im Forum akzeptieren.
Schön wäre, wenn Ihr oben rechts bei Google eine Rezession schreiben würdet.
Vielen Dank.
Fehlt Euch hier ein Thema oder habt Ihr einen Fehler entdeckt, dann meldet euch bitte!
😊
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Axel Ulrich
25. Mai 2021
In CE-Kennzeichnung
Der „CE-Dokumentations-Bevollmächtigte“ oder wie wir Deutschen Ihn immer nennen wollen. Bei mir heißt Er/Sie „Kümmerer*“, warum, weil er sich darum kümmert, dass das CE-Kennzeichen zurecht angebracht wird. Dies ist eigentlich der Job des Geschäftsführers/Bevollmächtigter, er selbst unterschreibt ja auch i.d.R. die Konformitätserklärung!
Die Frage ist hat er (der CE-Koordinator / der "Kümmerer") vorsätzlich falsch gehandelt?
1. Nein … dann geht der Weg zum „Herr Hersteller“ und dort wird nachhackt. Da sind wir wieder auf der Führungsebene, als i.d.R. der GF CEO …. etc.
2. Ja, dann kann es spannend werden. Fragt man hier einen Fachanwalt, sagt dieser "Es kommt darauf an ...".
Unser TIP:
· machen Sie sich ein CE-Organigramm
· => hier wird jedem seine Position klarer und
· => die Schnittstellen intern und extern sind geregelt.
Was meint Ihr?
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Axel Ulrich
08. Dez. 2020
In Elektrotechnik
Frage: Text kann angepasst oder gekürzt sein. .... Des Weiteren haben wir auch schon in den Jahren davor, bei der xxx Oldenburg, der xxx-Akademie und der xxx-Akademie an diversen Seminaren mit dem Schwerpunkt Prüfen/Messen gemäß DGUV-3, DIN EN 60204-1, DIN EN 61439 und DIN EN 50191 teilgenommen. Außerdem wurde ich bei der xxx zum Sicherheitsbeauftragten ausgebildet und bin in dieser Funktion auch im Betrieb tätig. Durch Kontakt mit Lieferanten und Kunden haben wir auch immer wieder in Verbindung mit unseren Anlagen fremdgefertigte Schaltanlagen geprüft. Dabei kam öfter die Frage auf, ob es nicht auch möglich wäre, Schaltschränke unserer Lieferanten und Kunden zu Prüfen. Das einzige Problem was ich nun sehe, wir haben beide keinen Meisterbrief. Und bevor ich jetzt "blind" loslege und versuche einen Versicherer zu finden, der das Ganze mit macht, wollte ich mir mal Ihre Meinung dazu anhören. Im EP-Magazin (s. Anhang) habe ich einen Artikel dazu gefunden, nach dem unserer Idee meiner Meinung nach nichts entgegen spricht. Die Behebung von Mängeln wird auch jetzt schon bei fremdgefertigten Anlagen durch den montierenden Betrieb behoben, da die Prüfung zum größten Teil in bestehenden E-Werkstätten, auf temporär eingerichteten Prüfplätzen, durchgeführt wird. Im xxx-Magazin (s. Anhang) habe ich einen Artikel dazu gefunden, nach dem unserer Idee meiner Meinung nach nichts entgegen spricht. Die Behebung von Mängeln wird auch jetzt schon bei fremdgefertigten Anlagen durch den montierenden Betrieb behoben, da die Prüfung zum größten Teil in bestehenden E-Werkstätten, auf temporär eingerichteten Prüfplätzen, durchgeführt wird. Antwort: Elektrische Maschinen müssen sind Arbeitsmittel und müssen regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden. Der Betrieb regelt die DIN VDE 0105-100. Für Hersteller dagegen, ist die DIN EN 60204-1 Kapitels 18 (VDE 0113-1) maßgeblich. Die Qualifikation des Prüfers als "zur Prüfung befähigte Person" nach BetrSichV § 2 Abs. 6, dort heißt es. § 2 Begriffsbestimmungen 6) Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 (Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen) und 3 (Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel)* weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen. *zu Anhang 3. Dieser Abschnitt gilt für Prüfungen folgender Krane (Hebezeuge):
Laufkatzen, Ausleger-, Dreh-, Derrick-, Brücken-, Wandlauf-, Portal-, Schwenkarm-, Turmdreh-, Fahrzeug-, Lkw-Lade-, Lkw-Anbau-, Schwimm-, Offshore- und Kabelkrane. Für Lkw-Ladekrane, deren Lastmoment mehr als 300 Kilonewtonmeter oder deren Auslegerlänge mehr als 15 Meter beträgt, gelten die Prüfvorschriften, wie sie in diesem Abschnitt für Fahrzeugkrane festgelegt sind. Fazit: Man muss kein Elektromeister sein und auch nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein. TRBS 1203 sagt in 3.1 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten. Berufsausbildung: ... Berufserfahrung: … Zeitnahe berufliche Tätigkeit: … Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfungen der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an fachspezifischen Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch. Beides kann auch innerbetrieblich erfolgen, wenn die erforderliche Fachkunde im Unternehmen zur Verfügung steht. Sie sollten sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen und Ihren Arbeitsvertrag dazu prüfen. Welche Gesellschaftsform Sie dazu wählen Sie https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/gesellschaftsform-finden Viel Glück😉
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Axel Ulrich
06. Dez. 2020
In CE-Kennzeichnung
CE steht als Abkürzung für Conformité Européenne, (bedeutet etwa so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“ oder „Communautés Européennes“) und ist eine Kennzeichnung für bestimmte Produkte im Zusammenhang mit der Richtlinie = Produktsicherheit.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitäts- oder Prüfzeichen, sondern zusammen mit der Konformitätserklärung als „Reisepass“ für Produkte in Europa anzusehen. I.d.R. bringt der Hersteller dies nach Einhaltung der Richtlinie(n) eigenverantwortlich an. Somit kann der Hersteller seine Produkte in Europa verkaufen.
CE-Kennzeichen der EU
Das CE-Zeichen ist wie im Bild darstellt, aus 2 Kreisen, die ineinander gehen, dazustellen.
Auf Maschinen muss laut M-RL die Kennzeichnung seit 1995 angebracht werden.
Wenn die Buchstaben verkleinert oder vergrößert werden, sind die Proportionen aus dem abgebildeten Raster einzuhalten.
Wenn ein CE-Kennzeichnung nicht den Anforderungen entspricht, kann man dies bei einer "benannten Stelle" melden. Listen hierzu gibts im Internet.
Download M-RL von der EU-Seite
weiter lesen - Sie finden hierzu Dokumente auf unsere Downloadseite
TIP:
Näheres hierzu finden Sie im Anhang III der M-RL und zur Konformitätserklärung in Anhang II
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Axel Ulrich
18. Sept. 2020
In Richtlinien der EU
Die Maschinenrichtlinie wurde per 20. Juni 2019 durch die EU-Verordnung 2019/1243 geändert.
Die gute Nachricht: Diese Änderung hat im Ausgangspunkt für Hersteller von Maschinen und insbesondere für Konstrukteure keine direkte Auswirkung.
Die EU-Verordnung 2019/1243 behandelt zahlreiche Änderungen von EU-Rechtsakten. Die Änderungen betreffen insbesondere die Übertragung von Kompetenzen an die EU-Komission.
Nachfolgend finden Sie jenen Teil der EU-Verordnung, welcher sich mit der Änderung dre Richtlinie 2006/42/EG beschäftigt:
Änderungen:
1. In Artikel 2 Absatz 2 erhält Buchstabe c Unterabsatz 2 folgende Fassung:
„Eine nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile ist in Anhang V enthalten.“.
2. Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21a delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang V zu erlassen, um die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile zu aktualisieren.“
3. Artikel 9 Absatz 3 Unterabsätze 2 und 3 erhält folgende Fassung:
„Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konsultationen erlässt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten die erforderlichen Maßnahmen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 22 Absatz 3 genannten Verfahren erlassen.“
4. Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung
(1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.
(2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 8 Absatz 1 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 26. Juli 2019 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren einen Bericht über die Befugnisübertragung. Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widersprechen einer solchen Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums.
(3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 8 Absatz 1 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von delegierten Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird von dem Beschluss über den Widerruf nicht berührt.
(4) Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung (*28) enthaltenen Grundsätzen.
(5) Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.
(6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 8 Absatz 1 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um zwei Monate verlängert.
(*28) ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1.“"
5. Artikel 22 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (*29).
(*29) Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13).“"🤓
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Axel Ulrich
16. Sept. 2020
In Neue Normen
Gegenüber DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06, (alt) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
1) überarbeitete Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV);
geklärte Anforderungen an den Überstromschutz / hierzu gibt es sogar einen neuen
Anhang H. Dieser ist mal ein erster Ansatz für dieses spannende Thema :-)
2) Anforderungen für Anwendungen mit Leistungsantriebssystemen / man nennt
diese jetzt (Power Drive Systems, PDS)
3) Anforderungen an die Bestimmung des Bemessungskurzschlussstromes der
elektrischen Ausrüstung / der ist gut und verweist auf die EN 61439
Schaltgerätekombinationen
4) überarbeitete Anforderungen an das Schutzleitersystem / Hier auch Schutzpotential -
Und Funktionspotentialausgleich
5) Überarbeitung des Kap. 9, einschließlich der Anforderungen an sicher abgeschaltetes Moment
STO des PDS, Not-Halt, und Schutz des Steuerstromkreises / hier vor allen die STOP- Kategorien
und die Anmerkung lesen 😉
6) überarbeitete Symbole für Stellteile von Steuergeräten / auch soll von außen dieses Symbol
Dem Bediener mitteilen um welche Netztrenneinrichtung es sich handelt.
7) überarbeitete Anforderungen an die technische Dokumentation / die Papiertiger sind los
- siehe auch Thema Bedienungsanleitung auch hier gibt es Neuerungen.
8) allgemeine Aktualisierung und nationalen Gegebenheiten / Somit dürfen in der EN durch
Ein Nationales Dokument keine Schütze mehr für NOT-AUS benutzt werden. Quadis EU und EN
Ganz wichtig ist das Thema NOT-AUS hier gibt eine nationale Fußnote, hier habe ich wie zum Thema Hauptschalter einen Kommentar ans DKE geschrieben. Also vorerst kein Schütz mehr verbauen bei NOT-AUS!!!
Tiefer geht es im NEWSLETTER und in der Schulung oder auch bei der Fachtagung Maschinen in Bad Dürkheim …einfach mal reinschauen!
Wenn noch Fragen sind bitte melden unter
info(at) u-tec-consult.com oder axel.ulrich@tuev-seminare.de
• vielen Dank fürs lesen 😉
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Axel Ulrich
10. Sept. 2020
In FAQ (häufige Fragen)
Grundlagen zu ihrer Beschaffenheit und zur sicheren Benutzung von Produkten.
Produkte nach der europäischen Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU- NS-RL) bzw. der Niederspannungsverordnung (1. ProdSV) als deren nationaler Umsetzung unterliegen.
Elektrische Produkte nach NS-RL sind, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie dienen: Z. B. zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen; oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen im Spannungsbereich der Niederspannung. D.h. bis 1000 V AC und 1500V DC.
Z. B. Elektrische Anlagen (Zusammenbau von elektrischen Komponenten) oder der Fernmelde- und Informationstechnik. (Media Markt 😊)
Elektrische Produkte können Produkte im Sinne des ProdSG Produktsicherheitsgesetzes sowie Arbeitsmittel in Sinne der BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung sein.
Alle diese Produkte können haben i. d. R. elektrischen Gefährdung! Die Sicherheit von diesen Produkten ist abhängig von der Benutzung und Erhaltung im ordnungsgemäßen Zustand.
Dazu können auch die Schaltschränke für Maschinen zählen. Konformität ausgestellt wird. Es kann sogar sein, dass "Er" Kennzeichnungspflichtig nach Maschinenrichtlinie ist. Lesen Sie hierzu Kennzeichnung von Schaltschränken.
- Siehe auch Kennzeichnung von Schaltschränkte
- Oder im DL-Bereich gibt es weitere Infos
weiter lesen - Sie finden hierzu Dokumente auf unsere Downloadseite
Denn an dem Thema hängen auch, über das Amtsblatt, auch die Normen dran
Weitere Fragen? Melden Sie sich!
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Axel Ulrich
10. Sept. 2020
In Betreiben von Maschinen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Wichtig für jeden Unternehmer, Betriebsleiter, Vorgesetzte. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist eine der ersten Fragen nach der GB
Verankert in der Betriebssicherheitsverordnung §3 und im Arbeitsschutzgesetz
Es gibt keinen "allgemein gültigen Weg" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Umfang und Methodik der Gefährdungsbeurteilung orientieren sich immer an den konkreten betrieblichen Gegebenheiten. Wichtig ist, dass Sie strukturiert vorgehen.
Bewährt haben sich folgende Schritte, die Sie wie ein roter Faden durch die Gefährdungsbeurteilung führen:
1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,
2. Ermitteln der Gefährdungen,
3. Beurteilen der Gefährdungen,
4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
5. Durchführen der Maßnahmen,
6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
Wenn Sie die empfohlenen Schritte durchführen und dokumentieren, durchlaufen Sie den Prozess der Gefährdungsbeurteilung wie vom Arbeitsschutzgesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften vorgesehen.
Und vor allem - Sie haben die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug zu ihrem Arbeitsumfeld gesichert!
Über unsere Downloadseite
Download Gefährdungsbeurteilung. TRBS 1111 bei BAUA
oder Download bei der BGHM
Muster GB bei der BGHM
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Axel Ulrich
10. Sept. 2020
In CE-Kennzeichnung
Frage des Kunden:
....
Könnten sie mir hier bitte weiterhelfen, ob es dazu eine Auslegung der Niederspannungs- oder Maschinenrichtline gibt.
... Ich habe eine Frage zu Sicherheitsbezogenen Bauteilen im Schaltschrank. Gibt es dazu eine neuere offizielle Position?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich aktuell einen Schaltschrank mit einer Sicherheitsfunktion (Türzuhaltung) projektiere der für ein .... gedacht ist.
Wir machen rein die elektrische Ausrüstung, der mechanische Teil kommt von einer anderen Firma. Natürlich legen und liefern wir die Türzuhaltung mit.
Bisher war ich immer auf dem Standpunkt, da wir ja nicht der Inverkehrbringer sind, dass es ausreichend ist unseren Schaltschrank gemäß Niederspannungsrichtlinie zu Kennzeichnen. Nun möchte aber der Kunde eine CE-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie haben.
können Sie bitte weiterhelfen, ob es dazu eine Auslegung der Niederspannungs- oder Maschinenrichtline gibt.
.....
Antwort:
Maschinenrichtlinie versus Niederspannungsrichtlinie.
Nun es gibt generell 2 Wege ...
• Schaltschrank CE nach Maschinenrichtlinie (M-RL) oder
• Schaltschrank CE nach Niederspannungsrichtlinie (NS-RL)
Dieses Thema solle vor Auftragsvergabe besprochen werden, denn auch dies schlägt sich auf den Preis nieder!
Das Bild aus der DGUV, denke ich klärt dies ganz gut.
Download DGUV FB-HM090
Auch kann es für einen "Schaltschrank für Maschinen" keine Einbauerklärung nach M-RL geben, da ein "Schaltschrank für Maschinen" nicht die Definition einer unvollständigen Maschine im Sinne der M-RL erfüllt.
Wenn der "Schaltschrank für Maschinen" allerdings auch die Steuerung von Sicherheitsfunktionen der Maschine beinhaltet, ist er als Sicherheitsbauteil nach der M-RL einzustufen. Für einen solchen "Schaltschrank" muss der Inverkehrbringer die Anforderungen der M-RL einhalten und damit z. B. auch eine EG-Konformitätserklärung nach M-RL ausstellen und beilegen sowie eine Betriebsanleitung mitliefern. In diesem Fall greift die NS-RL nur noch über Anhang I, Nr. 1.5.1 M-RL hinsichtlich ihrer Schutzziele.
Ein Schaltschrankbauer kommt in die Herstellerverantwortung, wenn er nicht nur im Auftrag des Maschinenherstellers "als verlängerte Werkbank" agiert. Das heißt, wenn er den Schaltschrank nicht nur mit den vom Maschinenhersteller vorgegebenen Bauteilen anhand dessen Schaltplan bestückt, verdrahtet bzw. konfiguriert oder programmiert, sondern der Schaltschrankbauer wählt selbst die, für die vom Maschinenhersteller vorgegebenen Sicherheitsfunktionen, notwendigen Bauteile aus und verdrahtet bzw. konfiguriert oder programmiert diese nach einem von ihm selbst erstellten Plan. Das heißt: Er nimmt durch die Tätigkeit selbst Einfluss auf die Erfüllung der Sicherheitsfunktion.
Es sind die Fragen zu klären, wer ist Maschinenhersteller, gibt es Sicherheitsfunktionen im Schaltschrank? (Achtung "Rote" Knöpfe" (Not-Halt und Co.) sind keine Sicherheitsfunktionen!)
Hierzu gibt es von Fachkollegen noch mehrere Ausführungen. Auch vom
ZVEI und der
BAUA
Haben Sie noch Fragen sprechen Sie uns an - wir bringen Licht ins Dunkel 🏆😮
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Axel Ulrich
10. Sept. 2020
In FAQ (häufige Fragen)
Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse. Der Begriff „Gefahrenanalyse“ wurde aus Internationalisierungsgründen in der aktuellen Fassung der Maschinenrichtlinie durch den Begriff „Risikobeurteilung“ ersetzt. Auch in der Grundnorm EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen) findet der Terminus „Gefahrenanalyse“ keine Verwendung mehr. Die Norm EN ISO 12100 (A-Norm) legt einen Leitfaden und Leitsätze zu dieser Risikobeurteilung fest. Inhaltlich handelt es sich um ein iteratives Verfahren zur Risikominderung bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. (3 Stufen Verfahren). Die Grundlage hierfür ist die Maschinenrichtlinie. Ziel ist immer die Risikominderung, was so viel bedeutet, dass man die vorhandenen Risiken soweit reduziert, bis lediglich ein tolerierbares Restrisiko bleibt. Hier der Risikograph der EN13849-1, hier geht es um den PL von den Buchstaben a-e, der Gegenspieler ist die EN 62061 sie spricht von einem SIL 1-3. Kochrezept: Bestimmung der Grenzen der Maschine oder Anlage Identifizierung der Gefährdungen / Risiken Risikoabschätzung Risikobewertung Risikominderung Restrisiko akzeptabel? Eingutes Buch zu dem Thema findet ihr bei BAUA Gefährdungen. Hierum kümmert sich laut BetrSichV §3 der Herr Betreiber. Extra Thema! Haben Sie noch Fragen sprechen Sie uns an - wir bringen Licht ins dunkel 🏆
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Axel Ulrich
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