Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Wichtig für jeden Unternehmer, Betriebsleiter, Vorgesetzte. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist eine der ersten Fragen nach der GB
Verankert in der Betriebssicherheitsverordnung §3 und im Arbeitsschutzgesetz
Es gibt keinen "allgemein gültigen Weg" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Umfang und Methodik der Gefährdungsbeurteilung orientieren sich immer an den konkreten betrieblichen Gegebenheiten. Wichtig ist, dass Sie strukturiert vorgehen.
Bewährt haben sich folgende Schritte, die Sie wie ein roter Faden durch die Gefährdungsbeurteilung führen:
Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,
Ermitteln der Gefährdungen,
Beurteilen der Gefährdungen,
Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
Durchführen der Maßnahmen,
Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
Wenn Sie die empfohlenen Schritte durchführen und dokumentieren, durchlaufen Sie den Prozess der Gefährdungsbeurteilung wie vom Arbeitsschutzgesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften vorgesehen.
Und vor allem - Sie haben die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug zu ihrem Arbeitsumfeld gesichert!
Download Gefährdungsbeurteilung. TRBS 1111 bei BAUA