Richtlinien der EU
Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden in der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gestellt. Dadurch wird vor allem der freie Handel von Maschinen ermöglicht. Die Richtlinie betrifft sowohl Hersteller als auch Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen.
Sie als Hersteller müssen Sie:
• Sicherstellen, dass ihre Maschinen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht - siehe Anhang 1
• Sie müssen sie eine Risikobeurteilung durchführen.
• Sie müssen technische Unterlagen erstellen
• Sie müssen eine Betriebsanleitung schreiben
• Sie müssen eine Konformitätserklärung ausstellen
Wir empfehlen Checklisten zum
· Anhang 1 MRL
· Prüfungen zur Inbetriebnahme
· Prüfungen der E-Technik
· Validierungsplan
· Checklisten T008-x der BGen
Viele Checklisten finden Sie auch unter https://www.u-tec-consult.com/download-links
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