CE steht als Abkürzung für Conformité Européenne, (bedeutet etwa so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“ oder „Communautés Européennes“) und ist eine Kennzeichnung für bestimmte Produkte im Zusammenhang mit der Richtlinie = Produktsicherheit.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitäts- oder Prüfzeichen, sondern zusammen mit der Konformitätserklärung als „Reisepass“ für Produkte in Europa anzusehen. I.d.R. bringt der Hersteller dies nach Einhaltung der Richtlinie(n) eigenverantwortlich an. Somit kann der Hersteller seine Produkte in Europa verkaufen.
Das CE-Zeichen ist wie im Bild darstellt, aus 2 Kreisen, die ineinander gehen, dazustellen.
Auf Maschinen muss laut M-RL die Kennzeichnung seit 1995 angebracht werden.
Wenn die Buchstaben verkleinert oder vergrößert werden, sind die Proportionen aus dem abgebildeten Raster einzuhalten.
Wenn ein CE-Kennzeichnung nicht den Anforderungen entspricht, kann man dies bei einer "benannten Stelle" melden. Listen hierzu gibts im Internet.
Download M-RL von der EU-Seite
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TIP:
Näheres hierzu finden Sie im Anhang III der M-RL und zur Konformitätserklärung in Anhang II