
Die Maschinenverordnung berücksichtigt Aspekte in Bezug auf neue digitale Technologien (insb. Cybersicherheit, maschinelles Lernen und autonome Maschinen), welche in der Maschinenrichtlinie noch nicht behandelt wurden.
Zudem sollen durch die Maschinenverordnung die Rechtsvorschriften für Maschinen an das Rahmenregelwerk „New Legislative Framework“ NLF angepasst werden. Dies beinhaltet beispielsweise einheitliche Begriffsbestimmungen sowie den Wegfall von Doppelregelungen.
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Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird ab dem 20. Januar 2027 in Kraft treten und die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Diese Verordnung beinhaltet wichtige Änderungen, insbesondere im Hinblick auf digitale Technologien und Cybersecurity.
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Seien Sie gerüstet und Informieren Sie sich rechtzeitig, denn Sie müssen in Kürze Ihre Konstruktionen und Dokumentation evtl. umstellen.🙂