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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist 2023 als Maschinenverordnung gekommen!

Aktualisiert: 24. Aug.

Nun soll Sie endlich kommen und (soll) dann Maschinenverordnung heißen.


1.1 Warum soll Sie überhaupt neu kommen?

  1. In der Maschinenrichtlinie werden Risiken sich aus neuen Technologien ergeben, nicht ausreichend abgedeckt.

  2. Rechtsunsicherheit aufgrund mangelnder Klarheit über den Anwendungsbereich …

  3. Unzureichende Bestimmungen für Hochrisiko-Maschinen.

  4. Kosten durch umfangreiche papierbasierte Dokumentation.

  5. Anpassung mit anderen Rechtsvorschriften der Union …. (NLF)

  6. ...

1.2 Was wird sich ändern?

  • Überarbeitung der Definitionen "Maschine" und "Unvollständige Maschine"

  • Klarstellungen in der Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie

  • Kollaborierende Roboter (Cobots)

  • "Connected Machinery" und Remote Zugriffe, Softwareupdates, …

  • Selbstlernende Maschinen (Künstliche Intelligenz)

  • Autonome Maschinen

  • Cyber-Security - ein großes Thema der nächsten Jahre

  • Wesentliche Veränderung wird in die MV aufgenommen A12, Abs.1

  • Anhang I (GSA) wird zu Anhang III (alle anderen Anhänge werden auch getauscht)

  • Im Anhang I werden Maschinen mit hohem Risiko aufgelistet. - früher Anh.4

  • Diese Maschinen unterliegen besonderen Konformitätsbewertungsverfahren,

  • Anpassung zu harmonisierten Normen, wie EN ISO 20607:2019

  • Digitale Betriebsanleitung wird Standard, eine gedruckte Version der kann kostenlos anfordern werden.

siehe auch

Stellungnahme des Rates der Europäischen Union vom 21.06.2022

Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Version 2.2

Informationen der EU zur Maschinenrichtlinie EU-Seite

Download MVO



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