Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden in der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gestellt. Dadurch wird vor allem der freie Handel von Maschinen ermöglicht. Die Richtlinie betrifft sowohl Hersteller als auch Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen.
Sie als Hersteller müssen

Sicherstellen, dass ihre Maschinen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht - siehe Anhang 1
Sie müssen sie eine Risikobeurteilung durchführen.
Sie müssen technische Unterlagen erstellen
Sie müssen eine Betriebsanleitung schreiben
Sie müssen eine Konformitätserklärung ausstellen
Wir empfehlen Checklisten zum
Anhang 1 MRL
Prüfungen zur Inbetriebnahme
Prüfungen der E-Technik
Validierungsplan
Checklisten T008-x der BGen
Viele Checklisten finden Sie auch unter https://www.u-tec-consult.com/download-links
Link zur Risikobeurteilung nach NS-Richtline
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