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Maschinenverordung der EU 2023/1230

Die Europäische Kommission hat die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, nach langer Zeit, überarbeitet.


Ziel ist es, die Richtlinie in eine in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende Europäische Verordnung zu überführen. Dabei ist die Richtlinie an den New Legislative Framework (NLF) angepasst worden. Alle 2014 er Richtlinien wie z.B. die Niederspannungs-RL 2014/35/EU haben diesen Prozess schon hinter sich.


Die Anhänge ändern sich (alle) hier zu sehen der alte Anhang 1 der MRL




Hier wurden neue technologische Entwicklungen wie z. B. Künstliche Intelligenz, Autonomie und Vernetzung bei der Anpassung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie Berücksichtigung gefunden.


Die neue Europäische Maschinenverordnung - Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen ist ab dem 20.01.2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen anzuwenden. Dieser Termin und weitere Termine sind der Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230 vom 04.07.2023 zu entnehmen.


Da es keine Übergangsfrist gibt, sind ab 20.01.2027 Maschinen nur noch die neue MVO anzuwenden, bis dahin kann noch die derzeit geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden! Doch Vorsicht in Teilen ist die MVO jetzt schon anzuwenden.


Zeit also sich mit dem neuen Dokument zu beschäftigen. Wir empfehlen eine Schulung (1Tag) zu dem Thema.


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